Teilnahmebedingungen
Veranstalter
Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Herford e.V.
Anmeldung
- Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
- Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.
Teilnahmevoraussetzungen
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Zahlung
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Herford e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen
- Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Herford e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
- Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.
Rücktrittsbedingungen
- Stornogebühren für Lehrgänge (Externe Teilnehmer)
- Bei einer Nicht-Teilnahme an einem Lehrgang, der durch die Ortsgruppe durchgeführt wird (z.B. Rettungsschwimmabzeichen), muss eine schriftliche Abmeldung durch den Teilnehmer erbracht werden. Eine Abmeldung vom Lehrgang kann bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Bei fristgerechter Abmeldung werden die bereits gezahlten Gebühren erstattet. Nach Ablauf der Frist und bei einer Nicht-Teilnahme ohne Abmeldung ist eine Rückerstattung nicht möglich, da bereits Kosten und Ausgaben auf Seiten der Ortsgruppe entstanden sind.
- Stornogebühren für Lehrgänge (DLRG intern)
- Bei Lehrgängen innerhalb der DLRG (andere OG, Bezirk, LV oder Bund) muss das von der Ortsgruppe gemeldete Mitglied seine Nicht-Teilnahme selbstständig beim Ausrichter (andere OG, Bezirk, LV oder Bund) fristgerecht abmelden. Die jeweiligen Stornobedingungen sind in jeder Lehrgangsausschreibung enthalten und vom Mitglied zu lesen. Im Falle einer Abmeldung ohne Einhaltung der jeweiligen Stornobedingungen oder durch unentschuldigtes Fehlen und Nicht-Erscheinen, werden die der Ortsgruppe entstandenen Kosten dem Mitglied zu 100% in Rechnung gestellt.
- Stornogebühren für Veranstaltungen
- Bei einer Nicht-Teilnahme an einer Veranstaltung (z.B. Wettkämpfe oder Weihnachtsfeier), muss eine schriftliche Abmeldung durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt die Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, werden die bereits gezahlten Gebühren erstattet. Nach Ablauf der Frist und bei einer Nicht-Teilnahme ohne Abmeldung ist eine Rückerstattung nicht möglich, da bereits Kosten und Ausgaben auf Seiten der Ortsgruppe entstanden sind.
Lehrgangsabsage
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Reisekosten
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Herford e.V. In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.


